Allgemeine Bedingungen für die Ausleihe, Zurverfügungstellung und Nutzung von Bildmaterial
1.
1.1. Bildmaterial wird von der Museumsstiftung Post und Telekommunikation (den Museen für Kommunikation in Frankfurt, Berlin und Nürnberg sowie dem Archiv für Philatelie in Bonn) - im Folgenden kurz MSPT genannt – ausschließlich auf Grund dieser Bedingungen zur Verfügung gestellt.
1.2. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Lieferungen sowie für die elektronische Übermittlung und gegebenenfalls auch für den elektronischen Abruf sowie die Nutzung der Bilder aus Bilddatenbanken, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden, welche der Schriftform bedürfen.
1.3. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von diesen Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen worden ist oder wir die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.4. Soweit dem Besteller diese Bedingungen nicht vorab übermittelt wurden, erlangt eine Ablehnung nur durch umgehende Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von 48 Stunden ab Eingang beim Besteller Gültigkeit. Die Haftung des Bestellers für die unversehrte Rücksendung bleibt unberührt.
1.5. Soweit Diese Bedingungen auf „Bilder“ oder „Bildmaterial“ Bezug nehmen, sind damit alle Arten von Bildern und dazugehörige Informationsmaterialien gemeint, unabhängig vom Medium, in digitaler oder analoger Form, und einschließlich Text, Überschriften, Bildunterschriften oder sonstiger zugehöriger Informationen.
2.
2.1. Bildmaterial wird – unabhängig davon, ob ein Abzug, Negativ, Dia bzw. Ekta oder eine elektronisch übermittelte Vorlage zur Verfügung gestellt wurde – ausschließlich vorübergehend und leihweise zur Verfügung gestellt.
2.2. Geliefertes bzw. elektronisch übermitteltes Bildmaterial bleibt ebenso wie die Datenträger stets Eigentum der MSPT. Es wird ausschließlich im Rahmen beschränkter Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu dem angegebenen Nutzungszweck und für die angegebene Frist zur Verfügung gestellt und ist mit Ablauf der Frist zurückzugeben. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich schriftlich gewährt wurden, verbleiben bei der MSPT. Die MSPT behält auch ausschließlich alle etwaigen veröffentlichungsbezogenen (bzw. aus einer Veröffentlichung resultierenden) Rechte, die aus der Nutzung unserer Bilder entstehen können.
Insbesondere bleibt die MSPT bei der Publikation bislang unveröffentlichten Bildmaterials aus ihren Archiven Eigentümer der nach § 71 UrhG entstehenden Nutzungsrechte.
2.3. Das Bildmaterial und die gelieferten Datenträger sind bei Nichtverwendung unverzüglich, sonst nach erfolgter Nutzung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten ab Datum des Lieferscheins bzw. der Datenübermittlung zurückzugeben bzw. in allen elektronischen Speichern zu löschen. Dies gilt auch für die Speicher von Auftragnehmern oder Auftraggebern des Bestellers, Druckereien, Grafikern, Reprobetrieben etc. Die Kosten der Rücksendung sind vom Besteller zu tragen. Der Besteller darf kein Archiv mit Bildern der MSPT in irgendeinem Format oder auf irgendeinem Medium (digital oder analog) speichern oder unterhalten.
2.4. Die MSPT ersetzt fehlerhaft oder schadhaft geliefertes Bildmaterial. Die MSPT haftet jedoch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung fehlerhaft oder schadhaft gelieferter Produkte, beispielsweise seitenverkehrter Abzüge oder fehlerhafter Beschriftungen, ergeben. Der Besteller hat das Bildmaterial nach Eignung der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Ist die Lieferung unvollständig oder weisen einzelne Bilder Mängel auf, ist der Besteller verpflichtet, die Unvollständigkeit oder die festgestellten Mängel innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung bzw. nach Datenerhalt telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Die bemängelten Bilder müssen unverzüglich an die MSPT zurückgegeben werden.
Bei rechtzeitig gerügten Mängeln leistet die MSPT nach eigener Wahl Ersatz des mangelhaften Bildes oder Mediums oder Rückerstattung der Bereitstellungsentgelte und der für die Nutzung gezahlten Entgelte (jedoch nur, wenn das Bild vom Besteller noch nicht verwendet worden ist). Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen. Visuelle Artefakte, die dem Original-Bild inhärent sind, sowie bei historischen Aufnahmen eine dem Zeitpunkt der Aufnahme entsprechende Qualität der Vorlage sind keine Mängel.
2.5. Jede Nutzung des Bildmaterials bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MSPT. Dies gilt auch für die Nutzung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage, für Skizzen, zur Drucklegung oder zu Layout- oder Präsentationszwecken sowie für das Öffnen der Diarahmen oder Folien.
2.6. Die von der MSPT erteilte Nutzungsgenehmigung berechtigt nur zur einmaligen Nutzung für den angegebenen Zweck, sofern nicht eine weitergehende Nutzung ausdrücklich vorgesehen ist. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Zustimmung.
2.7. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte oder von Nutzungsrechten daran an Dritte, etwa an andere Redaktionen oder an Subunternehmen, Agenturen oder sonstige Personen außer die, für die bzw. für deren Betrieb ein Bild ausdrücklich bestellt wurde, ist unzulässig. Dies schließt den Verkauf von Links und anderen Verweismitteln im Internet auf diese Bilder an Dritte ein. Wenn der Besteller (etwa als Werbeagentur) ein Nutzungsrecht im Auftrag eines Dritten (Kunden) oder für die Nutzung durch einen Dritten (Kunden) erwirbt, muss dieser Dritte (Kunde) der alleinige Endnutzer des Werks sein. Ein Verschulden des Dritten (Kunden) hat der Besteller wie eigenes Verschulden zu vertreten.
2.8. Bilder dürfen für einen begrenzten Zeitraum im internen Computernetzwerk des Bestellers abgelegt werden, wenn der Besteller den Zugriff auf die Bilder strikt auf diejenigen Personen beschränkt, die nach Treu und Glauben den Zugriff benötigen, um die Produktion oder Erstellung einer lizenzierten Nutzung zu erleichtern; auf andere Weise dürfen die Bilder jedoch nicht verteilt oder zugänglich gemacht werden.
2.9. Eine Duplizierung des Bildmaterials ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Das unerlaubte Fotografieren unserer Originale betrachten wir als Verletzung des Eigentumsrechtes, auch wenn Urheberrechte dadurch nicht berührt werden.
2.10. Eine Bearbeitung, Umgestaltung oder Änderung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Bildmaterials) ist unzulässig, ebenso eine Entstellung z.B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel. An Bildmaterial, das Werke der Bildenden Kunst (Gemälde, Skulpturen Grafiken etc.) abbildet dürfen nur Standardfarbkorrekturen oder kleinere Beschneidungen (Cropping aus Platzgründen) vorgenommen werden.
2.11. Von jeder Veröffentlichung sind der MSPT umgehend 2 Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Die Auflagenhöhe des Druckwerkes ist der MSPT anzuzeigen. Die Übersendung der Belegexemplare ist eine wesentliche Pflicht des Bestellers. Ist die Lieferung der Belegexemplare unterblieben oder unvollständig, so ist die MSPT berechtigt für die Anmahnung der Lieferung € 50,-- zu fordern. Unterbleibt die Lieferung der Belegexemplare trotz Mahnung, so wird eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Ladenverkaufspreises, mindestens jedoch € 100,-- pro Exemplar fällig. Falls die elektronische Verwendung eines Bildes in Netzwerken gestattet wurde, hat der Besteller der MSPT den URL und alle ggf. notwendigen Passwörter oder Bildschirmabbildungen zu liefern.
3.
3.1. Grundsätzlich wird nur ein einfaches, nicht übertragbares, einmaliges und nicht ausschließliches Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das Nutzungsrecht ist strikt beschränkt auf den Nutzungszweck, die Nutzungsart, das Medium, die zeitliche Dauer, die Bildgröße, die Branche, das geographische Gebiet und die sonstigen Details und Einschränkungen, die bei der Bestellung angegeben wurden.
3.2. Die von der MSPT erteilte Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung erteilt haben.
Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Besteller. Der Besteller hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten.
3.3. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung, dass der Besteller alle erforderlichen und von uns nicht schriftlich zugesicherten Freigaben und Einwilligungen einholt.
3.4. Bilder dürfen nicht verwendet werden als Marke, zu ungesetzlichen Nutzungen, zur Verletzung von Rechten Dritter, zur Diffamierung bzw. Herabsetzung einer Person, Firma, Institution, Marke oder Produktes oder in einer Form, die letztere bzw. das Motiv eines Bildes in einem negativen oder ungünstigen Licht darstellen bzw. erscheinen lassen oder ins Lächerliche ziehen können; und zwar weder unmittelbar noch im Kontext mit oder in Gegenüberstellung zu solchen spezifischen Inhalten.
3.5. Die Verwendung des Bildmaterials für kommerzielle Zwecke, für Marketing- oder Werbezwecke oder für den Verkauf von Waren bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch die MSPT.
3.6. Bildmaterial darf nur im Zusammenhang mit dem Begleittext verwendet werden. Bild und Text dürfen nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Der Verwender ist grundsätzlich zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Pressekodex oder vergleichbarer journalistischer Sorgfaltspflichten verpflichtet.
3.7. Für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch jegliche abredewidrige oder sinnentstellte bzw. tendenzfremde Verwendung oder Verfälschung in Bild und Text ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig und er hat insoweit die MSPT von der Inanspruchnahme Dritter freizuhalten und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung im Innenverhältnis selbst zu tragen.
3.8. Für folgende Handlungen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MSPT:
- die Vervielfältigung und insbesondere die Digitalisierung des Bildmaterials,
- die Speicherung von Bilddaten auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern,
- jede digitale und sonstige Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials.
- die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind.
3.9. Wird die Zustimmung zur Digitalisierung erteilt, müssen der Name der MSPT, des jeweiligen Museums für Kommunikation und – soweit vorhanden – die Namen der Bildautoren mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden; im Übrigen ist durch den Besteller sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, damit die MSPT und der Bildautor jederzeit identifiziert werden können. Sämtliche digitalen Bilder in elektronischen Archiven sowie sämtlichen externen Datenträger sind vollständig zu löschen, sobald der Besteller zur Rückgabe des Bildmaterials verpflichtet ist bzw. der Vertrag beendet wird.
3.10. Bei Verwendung des Bildmaterials ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit einem Herkunfts- und Urhebervermerk in einer Weise zu kennzeichnen, die keinen Zweifel darüber lässt, welche Abbildungen im Einzelnen damit bezeichnet sind. Die Anbringung des Herkunfts- und Urhebervermerks ist eine wesentliche Pflicht des Bestellers. Er lautet in jedem Falle: „Foto: Museum für Kommunikation (es folgt der Name des Standortes) / ggf. Name des Bildurhebers“ (also z.B: „Foto: Museum für Kommunikation Frankfurt / Dieter Herwig“). Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls hierzu keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Sammelbildnachweise reichen nur aus, sofern sich aus diesen die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Fehlt der Bildnachweis oder ist dieser unvollständig, falsch platziert, nicht zuordnungsfähig oder uneindeutig, so ist die MSPT berechtigt, hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Honorars (mindestens jedoch 300,-- €) pro Bild und Einzelfall zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches oder sonstiger Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
3.11. Jede Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das geschuldete Nutzungshonorar an die MSPT gezahlt wird.
4.
4.1. Jede Nutzung des angebotenen Bildmaterials ist entgeltpflichtig.
4.2. Für jede Lieferung von Bildmaterial wird – unabhängig von jeder späteren Nutzung - für Porto und Verpackung sowie für den entstandenen Recherche- und Bereitstellungsaufwand ein Bearbeitungsentgelt von € 30,-- pro Lieferung zuzüglich € 10,-- für jedes gelieferte Bild berechnet. Für die Verwendung von Bildmaterial, dessen Nutzungsrechte bei der MSPT liegen und das aus anderen Vorlagen (etwa Büchern oder Internetseiten) reproduziert, herauskopiert, abfotografiert oder eingescannt wird, fällt ein pauschales Bearbeitungsentgelt von 40,-- € an.
Museen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und andere gemeinnützige kulturelle Einrichtungen (soweit diese nicht selbst der MSPT entsprechende Entgelte in Rechnung stellen) sowie die die MSPT tragenden Unternehmen sind von diesem Bereitstellungsentgelt befreit, ebenso die Verwendung in wissenschaftlichen Veröffentlichungen.
4.3. Für die Nutzung des Bildmaterials werden unabhängig von der Auflage werden folgende Nutzungsentgelte fällig:
- Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Datenträger elektronische Verbreitung über Datennetze € 100,--
- Außenumschläge, Plakate, Kalender, Postkarten € 300,--
Das Honorar für hier nicht genannte Nutzungen bestimmt sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
Museen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft und andere gemeinnützige kulturelle Einrichtungen (soweit diese nicht selbst der MSPT entsprechende Entgelte in Rechnung stellen) sowie die die MSPT tragenden Unternehmen sind von diesem Bereitstellungsentgelt befreit, ebenso die Verwendung in wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Private Forschungen und Veröffentlichungen können von diesem Entgelt befreit werden, wenn diese den Aufgaben und Zielen der MSPT dienlich sind.
4.4. Wird die Rückgabefrist überschritten, so werden Blockierungsgebühren fällig. Sie betragen für jede Abbildung € 50,-- je angefangenen Monat. Eine Fristüberschreitung liegt vor, wenn:
- geliefertes Bildmaterial länger als einen Monat zurückgehalten wird, ohne dass in diesem Zeitraum eine angezeigte Verwendung erfolgte,
- Bildmaterial, dessen Nutzungsrechte angekauft worden sind, innerhalb von 6 Monaten nicht verwendet wurde und dies der MSPT nicht innerhalb dieser Frist angezeigt worden ist,
- verwendetes Bildmaterial nicht innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückgegeben bzw. gelöscht wird.
4.5. Die Blockierungsgebühren werden nicht auf evtl. Nutzungsentgelte angerechnet. Sie begründen kein Nutzungs- bzw. Eigentumsrecht.
4.6. Für farbiges Bildmaterial, welches schwarz-weiß verwendet wird, erfolgt kein Nachlass.
4.7. Rechnungen der MSPT sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Da die MSPT und die Museen für Kommunikation von der Mehrwertsteuer befreit sind, wird diese nicht ausgewiesen.
4.8. Die MSPT ist berechtigt, 30 Tage nach Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bzw. über dem an dessen Stelle tretenden entsprechenden Zinssatz zu verlangen sowie Mahnkosten in Höhe von € 50,-- pro Mahnung zu berechnen.
5.
5.1. Mit Erhalt der Sendung haftet der Besteller bis zur erfolgten unversehrten Rückgabe an die MSPT für Verlust und Beschädigung des überlassenen Bildmaterials.
5.2. Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe des Bildmaterial oder elektronischer Speicherung hat der Besteller die MSPT von allen sich hieraus ergebenen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die MSPT ist in diesen Fällen außerdem berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Honorars (mindestens 500,-- €) pro Bild und Einzelfall zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.
5.3. Gehen Bilder im Risikobereich des Bestellers verloren oder werden Bilder in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung ausschließt, ist Schadensersatz zu leisten. Die Schadensersatzbeträge in Höhe von € 250,-- für jedes Bild (für den Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten sowie den Kosten und dem Stundenaufwand für die Wiederbeschaffung der Vorlage) gelten als vereinbart, ohne dass die MSPT den Schaden bis zu dieser Höhe im Einzelnen nachzuweisen hat. Überschreitet der Schaden den Betrag von € 250,--, kann die MSPT gegen Nachweis einen entsprechend höheren Schadenersatz verlangen.
5.4. Können Bilder, die in mangelhaftem Zustand zurückgegeben werden, durch Reinigung oder sonstige Maßnahmen wieder in einen einwandfreien Zustand versetzt werden, hat der Besteller die dafür erforderlichen Kosten zu erstatten. Die MSPT ist in einem solchen Fall berechtigt, ohne weiteren Kostennachweis € 150,-- pro Bild als Entschädigung zu verlangen.
5.5. Wird verloren gegangenes Bildmaterial später wieder aufgefunden, so ist es der MSPT zurück zu geben, auch wenn in der Zwischenzeit Schadenersatz geleistet wurde. Soweit die MSPT noch keinen Ersatz für die Bildvorlagen hergestellt oder in Auftrag gegeben hat, erfolgt eine Erstattung des Schadensersatzes abzüglich dann eventuell aufgelaufener Blockierungsgebühren.
5.6. Mit der Zahlung von Schadensersatz oder einer Vertragsstrafe erwirbt der Besteller weder das Eigentum noch Nutzungsrechte an dem Bildmaterial.
5.7. Wo diese Bedingungen Schadenspauschalierungen vorsehen, bleibt dem Besteller der Nachweis vorbehalten, es sei kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden (bzw. Wertminderung) entstanden.
6.
6.1. Die Ausleihe und Bereitstellung von Bildmaterial aus den von der MSPT im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages unterhaltenen Bildarchiven steht unter dem Vorbehalt, dass in den Bildarchiven Arbeitskapazitäten vorhanden sind. Ein Anspruch auf eine Ausleihe bzw. Bereitstellung von Bildmaterial besteht nicht. Insbesondere besteht kein Anspruch darauf, ein Bild zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Frist zur Verfügung gestellt zu bekommen; eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen. Etwaige Terminzusagen seitens der MSPT sind unverbindlich.
6.2. Der Besteller hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, bestimmte Bilder zur Verfügung gestellt zu bekommen bzw. eine Freigabe für eine bestimmte Nutzung zu erhalten. Die MSPT kann die Nutzung insbesondere dann verweigern, wenn die Bilder für eigene Zwecke benötigt werden, die Nutzung den Aufgaben und Zielen der MSPT nicht entspricht oder den Interessen der die MSPT tragenden Unternehmen zuwiderläuft.
6.3. Der Besteller hat keinen Anspruch darauf, die Bilder in einer bestimmten Form oder Qualität zu erhalten. Die Lieferung erfolgt nach Wahl der MSPT entweder als Aufsichtvorlage, Dia, Ekta oder aber auf elektronischen Datenträgern bzw. durch elektronische Datenübertragung. Dabei liegt die Auflösung und das Dateiformat im billigen Ermessen der MSPT.
6.4. Für die Neuaufnahme von Objekten aus der Sammlung wird pro Objekt zusätzlich ein Entgelt von € 75,-- erhoben.
6.5. Arbeiten von externen Fotografen und Dienstleistern zur Anfertigung von Neuaufnahmen, für die Anfertigung von Abzügen von Glasplatten und anderen Spezialarbeiten werden nach Rücksprache mit dem Besteller gegen Kostenerstattung durchgeführt. Zusätzlich ist vom Besteller der MSPT-seitige Aufwand für Organisation und Handling mit € 50,--/Std. zu vergüten.
6.6. Liegt eine Bildvorlage im Archiv der MSPT nur in nicht-digtaler Form als Fotoabzug, Negativ, Dia Ekta etc. vor und wünscht der Besteller eine Lieferung auf elektronischem Datenträger oder durch elektronische Datenübertragung, so wird für den Aufwand der Digitalisierung ein Bearbeitungsentgelt von 50,-- € fällig.
6.7. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers gegenüber der MSPT beschränken sich auf den Nachbesserungsanspruch. Ist eine Nachbesserung nicht möglich bzw. erfolglos durchgeführt worden, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
6.8. Die Haftung der MSPT auf Schadensersatz ist wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen: Die MSPT haftet für Schäden unabhängig vom Rechtsgrund (vertraglich oder nichtvertraglich) nur bei Verschulden. Die MSPT haftet nicht im Fall normaler Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie im Fall grober Fahrlässigkeit ihrer nicht leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Haftung für grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, sowie hinsichtlich der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ohne grobes Verschulden beschränkt sich jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.
Im Regelfall übersteigt der typischerweise vorhersehbare Schaden nicht die für die betreffende Lieferung anfallenden Entgelte und Honorare. Bei falscher Lieferung haften wir auf Schadensersatz nur gemäß diesen Bedingungen. Dies gilt gleichermaßen für unsere Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Bildlegenden und Titel-Informationen bzw. Texten. Die MSPT haftet jedoch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Verwendung fehlerhaft oder schadhaft gelieferter Produkte, beispielsweise seitenverkehrter Abzüge oder fehlerhafter Beschriftungen, ergeben. Unsere Haftungsregeln für Schadensersatz gelten entsprechend für eine etwaige Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Haftungszusagen an Dritte, die ihre Ursache in diesem Vertrag haben, dürfen nicht ohne Zustimmung der MSPT gegeben werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Vertragspartner, aktiv an einer Schadensminderung mitzuwirken.
6.9. Bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb und Lieferschwierigkeiten wegen Arbeitskampfmaßnahmen oder in Fällen höherer Gewalt haftet MSPT nicht.
7.
7.1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
7.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist für beide Teile, soweit der Besteller Vollkaufmann ist oder keinen inländischen Gerichtsstand hat, Berlin.
7.3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der MSPT und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart (unter vorsorglichem Ausschluss des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG)).